Zum Schutz der Teilnehmer/-innen und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des COVID-19 Virus beachten wir die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln.
Ansprechpartnerin zum Infektions- bzw. Hygieneschutz
Tanja Knop
t.knop(at)mhk.de
- Wir achten auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen einzelnen Personen.
- In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, stellen wir Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung.
- Personen mit uns bekannten Atemwegs-Symptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) erhalten keinen Zutritt zum Veranstaltungsbereich.
- Zulässige Personenanzahl area3: 80-130 Gäste (je nach Bestuhlung)
- Verbindliche Führung der Teilnehmerliste durch Veranstalter zur Möglichkeit der behördlichen Nachverfolgung
1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern
- Unterweisung der Mitarbeiter/-innen über die Abstandsregeln
- Aushang Hinweisschilder
- Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln
- Maximale Gastanzahl pro Tisch: 1
- Die Tische / Stühle so platzieren, dass (pro Tisch, Sitzplatz) stets einen Mindestabstand von 1,5 Meter zueinander haben
- Foyerbereich: max. 95 Gäste inkl. Personal
- Das Tragen von einer Mund-Nasen Bedeckung beim Bewegen im Raum und insoweit der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann
2. Mund-Nasen-Bedeckungen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Sicherstellung, dass Mitarbeiter/-innen Mund-Nasen-Bedeckungen tragen
- Hinweis an Teilnehmer/-innen, dass zum Eigenschutz / Schutz unserer Mitarbeiter/-innen eine Mund-Nasen-Bedeckung geboten ist
- Schulung der Mitarbeiter/-innen über die richtige Anwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung
- Bereitstellung von geeigneten Mund-Nase-Bedeckungen für Mitarbeiter/-innen und Teilnehmer/-innen
3. Handhygiene
- Bereitstellung von Spendern mit Desinfektionsmitteln zur Handdesinfektion in allen Bereichen
- Unterweisung der Mitarbeiter zur Handhygiene und Schulung der Mitarbeiter zur richtigen Nutzung und Entsorgung von Einweghandschuhen
- Bereitstellung von Papierhandtüchern zur Einmalbenutzung (keine Handtrockner)
4. Sonstige Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen
- Regelmäßige Belüftung der Räumlichkeiten
- Aushang der Hygieneregeln
- Regelmäßige und in kurzen Abständen durchzuführende Reinigung aller häufig berührten Flächen (Türklinken und –griffe, Handläufe, Handterminals, Tastaturen, Touchscreens, Armaturen)